Alarm- und Ausrückeordnung
Die Feuerwehr Leimen hat, nachdem die notwendige Infrastruktur durch den Rhein-Neckar-Kreis zur Verfügung gestellt wurde, im Jahre 1999 als eine der ersten Feuerwehren im Kreis vollständig auf eine digitale Alarmierung umgestellt. Notwendig wurde diese Anschaffung, welche das "Stadtsäckel" immerhin mit ~ 120.000,-- DM belastete damit, gerade während der Tageszeit der Bürger eine optimale Hilfe erfahren kann, bei gleichzeitiger Entlastung der privaten Arbeitgeber. Im folgenden soll dies näher erläutert werden:
Wie bei einer Vielzahl anderer Feuerwehren auch, umfasst das "Tagesgeschäft" überwiegend Kleineinsätze. Dem privaten Arbeitgeber war es einfach nicht mehr zumutbar, dass er seinen Arbeitnehmer für jeden erdenklichen Einsatz freistellt, während z.B. bei der Feuerwehr engagierte städtische Mitarbeiter nicht alarmiert wurden, nur weil Sie einer anderen "unzuständigen" Abteilung angehören.
Mit Einführung der digitalen Alarmierung sollte sich dies grundlegend ändern.
Die digitale Alarmierung ist bei der Feuerwehr Leimen wie folg organisiert:
Alarmordnung
Einteilung des Personals in Löschzüge (nicht nach FwDV 5)
Abteilung Leimen
Das gesamte technische Personal wurde gleichmäßig auf insgesamt 3 Löschzüge verteilt. Gruppenführer, Zugführer und Kommando wurden jeweils einem eigenen RIC zugeordnet.
Abteilung St. Ilgen
Das gesamte technische Personal wurde gleichmäßig auf insgesamt 2 Löschzüge verteilt. Zugführer und Kommando wurden jeweils einem eigenen RIC zugeordnet.
Abteilung Gauangelloch
Das gesamte technische Personal wurde gleichmäßig auf insgesamt 2 Löschzüge verteilt. Dem Kommando wurden ein eigener RIC zugeordnet.
Alarmierungsstichworte
Sämtliche vom Rhein-Neckar-Kreis festgelegte Alarmierungsstichworte wurden einer Stufe 1 - 3 zugeordnet. So ergeben sich 6 Alarmierungsstufen:
Stufe | Kategorie | Beispiel |
Brand 1 | Kleinbrand | Mülleimerbrand |
Brand 2 | Mittelbrand | Gartenhausbrand |
Brand 3 | Großbrand | Zimmerbrand |
Hilfeleistung 1 | Hilflose Person | |
Hilfeleistung 2 | Gasgeruch | |
Hilfeleistung 3 | Person verschüttet |
Alarmierungszeiten
Bei der Alarmierung der jeweiligen Abteilungen wird nach folgenden Zeiten unterschieden:
Wochentag | Uhrzeit |
Montag - Freitag | 18.01 Uhr - 06:59 Uhr |
Montag - Freitag | 07:00 Uhr - 18:00 Uhr (Tagesalarmierung) |
Samstag + Sonntag | 07:00 Uhr - 06:59 Uhr |
Alarmierung
Allgemein
Zur Entlastung der privaten Arbeitgeber wurde während der Tageszeit eine sogenannte Tagesalarmierung eingerichtet. Dies bedeutet, dass bei Brand 1 und Hilfeleistung 1 zunächst nur die bei der Stadt Leimen beschäftigten Feuerwehrangehörigen, sowie das weitere grundsätzlich zur Verfügung stehende Personal (Schichtdienst, Schüler etc.), gleichgültig ob Abteilung Leimen oder St.Ilgen alarmiert werden. Sonstige Arbeitnehmer werden nicht alarmiert. Die Anfahrt zur Einsatzstelle erfolgt sodann durch zwei Abteilungen im Rendezvous -Verfahren
Wechselalarmierung
Um eine Entlastung der Feuerwehrangehörigen zu erreichen wurde eine Wechselalarmierung eingeführt. Dies bedeutet, dass nach jeder Alarmierung ein anderer Personenkreis alarmiert wird. z.B. wird bei drei aufeinanderfolgenden Einsätzen der Stufe 1 zunächst der Löschzug 1, dann LZ 2 und beim 3. Einsatz der LZ 3 alarmiert.
Abteilung Leimen, 3 Löschzüge
Einsatzart | Alarmierungszeit | Alarmierung |
Brand1/Hilfeleistung 1 | während Tageszeit | TA |
Brand1/Hilfeleistung 1 | außerhalb Tageszeit | LZ 1 (WA LZ 2 u. LZ 3) |
Brand2/Hilfeleistung 2 | während Tageszeit | LZ 1 (WA LZ 2 u. LZ 3) + TA |
Brand2/Hilfeleistung 2 | außerhalb Tageszeit | LZ 1+2 (WA LZ 2+3 o. LZ 1+3) |
Brand3/Hilfeleistung 3 | während Tageszeit | LZ 1+2+3 + TA |
Brand3/Hilfeleistung 3 | außerhalb Tageszeit | LZ 1+2+3 |
LZ = Löschzug (nicht nach FwDV 5)
TA = Tagesalarmierung
WA = Wechselalarmierung
Abteilung St. Ilgen, 2 Löschzüge
Einsatzart | Alarmierungszeit | Alarmierung |
Brand1/Hilfeleistung 1 | während Tageszeit | TA |
Brand1/Hilfeleistung 1 | außerhalb Tageszeit | LZ 1 (WA LZ 2) |
Brand2/Hilfeleistung 2 | während Tageszeit | LZ 1 (WA LZ 2) + TA |
Brand2/Hilfeleistung 2 | außerhalb Tageszeit | LZ 1+2 |
Brand3/Hilfeleistung 3 | während Tageszeit | LZ 1+2+ TA |
Brand3/Hilfeleistung 3 | außerhalb Tageszeit | LZ 1+2 |
LZ = Löschzug (nicht nach FwDV 5)
TA = Tagesalarmierung
WA = Wechselalarmierung
Abteilung Gauangelloch, 2 Löschzüge
Einsatzart | Alarmierungszeit | Alarmierung |
Brand1/Hilfeleistung 1 | während Tageszeit | LZ 1 (WA LZ2) + TA |
Brand1/Hilfeleistung 1 | außerhalb Tageszeit | LZ 1+2 |
Brand2/Hilfeleistung 2 | während Tageszeit | LZ 1+2 + TA + Abteilung Leimen |
Brand2/Hilfeleistung 2 | außerhalb Tageszeit | LZ 1+2 + Abteilung Leimen |
Brand3/Hilfeleistung 3 | während Tageszeit | LZ 1+2 + TA + Abteilung Leimen |
Brand3/Hilfeleistung 3 | außerhalb Tageszeit | LZ 1+2 + Abteilung Leimen |
LZ = Löschzug (nicht nach FwDV 5)
TA = Tagesalarmierung
WA = Wechselalarmierung
Ausrückeordnung
Brand und Hilfeleistung in Leimen
Grundsätzlich rückt die Abteilung Leimen mit dem LF 16/12 als ersten Fahrzeug zur Einsatzstelle aus. Je nach Alarmierungsstichwort kann hiervon abgewichen werden z.B. bei Wohnungsöffnungen der RW 2 oder bei Flächenbränden das TLF 16/25 als Erstfahrzeug. Die Entscheidung hierüber trifft der erste anwesende Zug- bzw. Gruppenführer.
Brand und Hilfeleistung in St. Ilgen
Ersteinsatzfahrzeug bei Bränden ist grundsätzlich das TLF 16/25. Je nach Alarmierungsstichwort kann hiervon abgewichen werden. Bei Hilfeleistungseinsätzen stellt das LF 8 grundsätzlich das Ersteinsatzfahrzeug dar.
Brand und Hilfeleistung in Gauangelloch
Ersteinsatzfahrzeug LF 8/6
Verkehrsunfälle in Leimen
Abteilung | Fahrzeug(e) |
Leimen | LF 16/12 |
RW 2 | |
St. Ilgen | VRW |
Verkehrsunfälle in St. Ilgen
Abteilung | Fahrzeug(e) |
St. Ilgen | VRW |
TLF 16/25 | |
Leimen | RW 2 |
Verkehrsunfälle in Gauangelloch
Abteilung | Fahrzeug(e) |
Gauangelloch | LF 8/6 |
Leimen | LF 16/12 |
RW 2 | |
St. Ilgen | VRW |